Wie Sie uns beauftragen
Wenn Sie uns beauftragen möchten, setzen Sie sich gerne telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung. Unser Team berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Wen betreut die inti?
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche …
- Mit einer drohenden Behinderung
- Mit einer Behinderung
- Mit Autismus-Spektrum-Störungen (z.B. Asperger Autismus, frühkindlicher Autismus etc.)
- Mit einer Entwicklungsverzögerung
- Mit gravierenden und komplexen Verhaltensstörungen
- Mit psychischen Krankheitsbildern
- Mit chronischen Krankheitsbildern
Wie bekomme ich einen inti-Schulbegleiter
für mein Kind?
Als Leistungsbringer schließen wir eine auf hohen Qualitätsstandards basierende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit den zuständigen Kostenträgern ab.
Gesetzesgrundlage für die Antragsstellung von integrativen Beschulungs-
maßnahmen ist
- im Bereich der Jugendhilfe § 27 SGB VIII und § 35a SGB VIII
- im Bereich der Sozialhilfe § 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX
In beiden Bereichen muss eine ausführliche Stellungnahme der Schule sowie ein amtsärztliches Gutachten zum Antrag beigefügt werden.
Die Überprüfung des Bedarfs findet daraufhin durch den örtlichen Jugendhilfe- oder Sozialträger statt.